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Gegen einen achtspurigen Ausbau der Autobahn ohne ausreichende Lärm- und Abgas-Schutzmaßnahmen

Die Autobahn A9 München-Nürnberg soll zwischen dem Autobahnkreuz München-Nord und der Anschlussstelle Eching auf je vier Fahrstreifen ausgebaut werden.
Im Zuge dieser Baumaßnahme haben die Einwohner der Stadt Garching Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen.

Wir Garchinger fordern den optimalen Lärmschutz, der nur durch eine Einhausung der Autobahn im Bereich Garchings zu erreichen ist.

ZITAT
Exakt 3.382 Unterschriften waren bis Freitag, den 5. September, im Rathaus abgegeben worden - das entspricht weit über einem Drittel der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Damit wurde ein deutliches Signal gesetzt: Wir, die betroffenen Menschen im Norden von München, werden zukünftig nichts mehr kritik- und kommentarlos hinnehmen, was sich die Autobahndirektion und andere übergeordnete Instanzen für unsere Region so alles einfallen lassen.

Bei aller Freude über diesen großartigen Erfolg schwingt allerdings ein Wermutstropfen mit: Unser gemeinsamer Abwehrkampf ist mit unseren legitimen schriftlichen Einwendungen noch lange nicht ausgestanden. Die von der Stadt Garching beauftragte Rechtsanwaltskanzlei kommt zwar zu dem eindeutigen Ergebnis, dass sich das in der vorliegenden, "unzureichenden Planung" unterbreitete Lärmschutzkonzept als "rechtswidrig" erweist, doch es scheint sich abzuzeichnen, dass uns die Autobahndirektion freiwillig und ohne ein gerichtliches Vorgehen keinen "Deckel" über die Autobahn bauen wird.

Als Argumentationsgrundlage wird von den Planern angeführt, "dass die diesbezüglichen Kosten des Lärmschutzes einer derartigen Lärmschutzanlage außer Verhältnis zu dem zu erfüllenden Schutzzweck stehen". In den "Richtlinien für den Verkehrslärmschutz von Bundesfernstraßen" heißt es aber: "Die Kosten des Lärmschutzes sollten den Verkehrswert der schutzbedürftigen baulichen Anlagen einschließlich des Außenwohnbereichs nicht überschreiten." Das heißt konkret: Die Eigentümer von besonders vom Lärm betroffenen Immobilien müssten vor Gericht nachweisen, dass nur die Einhausung der Autobahn einen weiteren Wertverlust ihrer Gebäude und Grundstücke garantieren kann. Daraus ergibt sich also die erschreckende Erkenntnis: Die Wertminderung von Immobilien durch die Überschreitung der Lärmschutzgrenzwerte wird vom Gesetzgeber höher eingestuft, als die gesundheitliche Bedrohung der Bürger. Ganz schön pervers, oder?

Wir werden also gemeinsam weiterhin massiven Druck machen müssen, um allen übergeordneten Instanzen zu verdeutlichen, dass sich die Garchinger Bürger dieser Argumentation nicht anschließen werden! Sie haben mit Ihrer schriftlichen Einwendung hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet!

Der Garchinger Stadtrat wird sich in seiner nächsten Sitzung am 25. September 2003 wieder mit den Planungen der Autobahndirektion befassen, und sich das weitere juristische Vorgehen von der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei öffentlich erläutern lassen. Sie sind also herzlich dazu eingeladen, sich aus erster Hand informieren zu lassen.

Dr. Dietmar Gruchmann

Mehr dazu im Original: Stadtspiegel Garching


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